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Verlangt der Käufer Mängelbeseitigung hat der Verkäufer das Recht die Kaufsache zu untersuchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.