Schlagwort: Stundung

  • Stundung im Erbfalle

    Der Deutsche Bundestag hat am 3.7.09 das Gesetz über die Erbrechtsreform verabschiedet. Eine wichtige Neuerung ist die maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe. Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Eigenheim oder einem Unternehmen, müssen die Erben diese Vermögenswerte oft nach dem Tod des Erblassers verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können.