Schlagwort: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    Das Finanzgericht Köln entschied, dass eine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt, wenn zweifelsfrei feststeht, dass Waren an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördert wurden und der Warenerwerb dort den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1 S.1 UStG) nach einem Urteil des FG Köln auch dann steuerbefreit,…