Schlagwort: Sozialplan

  • Altersdiskriminierung

    So, und hier ist die Lösung: 1. Sozialpläne dürfen nach Alter unterscheiden. 2. In Sozialplänen dürfen rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden. 3. „Rentennahe“ Arbeitnehmer dürfen damit auch schlechter gestellt werden als „rentenferne“. Und was heißt das in Bezug auf dieses kleine Rätsel? Jetzt scheiden alle Leser aus, die ihr Kreuzchen im oberen Feld gemacht…