Schlagwort: Rückzahlungspflichten

  • Arbeitnehmer – Fortbildungskosten – Rückzahlungsklauseln

    Das Bundesarbeitsgericht entschied durch Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 900/07, dass Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach,