Schlagwort: Restschuldbefreiung

  • Steuersünder und Insolvenz

    Das Hinterziehen von Steuern ist regelmäßig eine Straftat. Und wenn es dabei um Millionen geht, soll die Strafe – anders als im Fall Zumwinkel – bei einer gerichtlichen Entscheidung die Strafe so ausfallen, dass es keine Bewährung mehr gibt. So hatte dies der BGH im noch im Dezember 2008 ( Az. 416/08 ) entschieden. Aber…