Schlagwort: ordentliche

  • SEXUELLE BELÄSTIGUNG

    Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann je nach Umfang und Intensität eine fristlose Kündigung oder ordentliche Kündigung rechtfertigen, ohne dass es zuvor einer wirksamen Abmahnung bedarf. Dies gilt auch bei nur verbalen sexuellen Belästigungen (hier: ungewolltes Zeigen pornographischen Bildmaterials und ungewolltes Anbieten von Geschlechtsverkehr).