Schlagwort: öffentliche Arbeitgeber

  • Vorstellungsgespräch und Schadensersatz

    Einer schwerbehinderten Juristin steht Entschädigung zu, weil sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, und sie bekommt eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Über die Höhe der Entschädigungen muss noch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg und der VGH Bayern entscheiden.