Schlagwort: Montagemängel
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Rücktritt erfordert keine langfristige Frist zur Mängelbeseitigung
Der Bundesgerichtshof hat über die Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB entschieden.