Schlagwort: Mängelbeseitigungskosten
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Sachmangel: Rücktritt nur bei Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle
Der Käufer kann wegen eines Sachmangels nur dann zurücktreten, wenn der Schaden 5% des Kaufpreises überschreitet.
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Schadensersatzpflicht gibt es nicht unbeschränkt
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 4.4.2014 entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.