Schlagwort: MABB

  • Sex and the City

    Das VG Berlin hat durch ein am 25.2.09 veröffentlichtes Urteil entschieden, dass ProSieben mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20 Uhr gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen hat. ProSieben hatte die Folge „Drei ist einer zuviel“ aus der Serie am 20.07.2006 um 18 Uhr ausgestrahlt. Die MABB beanstandete nach einer entsprechenden…