Schlagwort: Leistungsverweigerungsrecht

  • Insolvenz und Arbeitsverhältnis

    Das Arbeitsverhältnis wird von der Eröffnung der Insolvenz nicht berührt. Der Arbeitnehmer muss ganz normal zur Arbeit erscheinen. Seine Ansprüche auf Gehalt, Gehaltextras oder Urlaub bleiben bestehen. Wird ein sogenannter starker Insolvenzverwalter bestellt,