Schlagwort: Leasing
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Beweislast für einen Mangel nach einer Nachbesserung
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil, dass die Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten beim Verkäufer liegt, nicht beim Käufer. Der Kläger leaste von einer Leasinggesellschaft einen Neuwagen Audi S4, den die Leasinggesellschaft bei der Beklagten
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Darlehen und Lockvogel Angebote
Ab dem 11.6.2010 werden Kreditnehmer besser als bisher vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Sie erhalten mehr Informationen und können so Kreditangebote besser miteinander vergleichen. Außerdem werden die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen vereinheitlicht.