Schlagwort: keine laufende Überwachung

  • Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung

    Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat durch Urteil vom 12. Februar 2014 (6 K 2434/13 AO) entschieden, dass ein Auftraggeber im Rahmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zwar grundsätzlich zur Übermittlung relevanter Daten verpflichtet ist.