Schlagwort: Internetanschlussinhaber: Haftet nicht generell für durch seinen Ehegatten begangene Urheberrechtsverletzungen
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Internetanschlussinhaber: Haftet nicht generell für begangene Urheberrechtsverletzungen
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen, die sein Ehepartner, der den Anschluss mitbenutzt, begangen hat. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Köln klar.