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  • Reisebüro ist kein Reiseveranstalter

    Ein Reisebüro ist in der Regel nicht als Reiseveranstalter zu qualifizieren, sondern lediglich als Reisevermittler. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) auch dann, wenn das Reisebüro einem Kunden dessen Wunsch entsprechend mehrere zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmte Reiseleistungen anbietet.