Schlagwort: immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO

  • Schadensersatz bei rechtswidrigem Schufa-Eintrag

    In diesem Verfahren geht es um die Höhe des immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO nach rechtswidrig veranlasstem SCHUFA-Eintrag. Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO bestimmt sich der Höhe nach unter Berücksichtigung seiner Funktion zum Ausgleich, zur Genugtuung und zur Generalprävention.