Schlagwort: Hinterziehungsgrenze

  • Steuerhinterzieher – Strafkatalog

    Mit seiner Entscheidung hat der 1. Strafsenat des BGH ( 27.12.2008 – 1StR 416/08 ) soll es Geldstrafen nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von bis zu € 100.000,– geben. In Ausnahmen kann der Betrag auf € 50.000,– reduziert werden. ( Dies sollen Fälle sein bei sog. Umsatzsteuerkarusellen, Kettengeschäften und bei Einschaltung von Serviceunternehmen ).…