Schlagwort: haushaltsnahe Dienstleistung

  • Hauskatze ist steuerbegünstigt

    Das Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen hat nun das Finanzgericht Düsseldorf anerkannt.

  • Barzahlung unerwünscht

    Barzahlung kostet Steuervorteil, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 15 K 3449/06 E ) aktuell. Steuerzahler können sich vom Finanzamt 20 Prozent ihrer Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen erstatten lassen. Die Höchstgrenze dafür liegt seit 2009 bei insgesamt 5710 Euro jährlich. Eine Voraussetzung für diese Steuerermäßigung ist nach § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG), dass die Zahlung…