Schlagwort: Hauptversammlung

  • Rederecht auf Aktionärsversammlung

    Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) darf eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.