Schlagwort: grobe Fahrlässigkeit
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Überbau ist nicht immer ein Überbau
Die Kläger kauften Anfang 1968 von einer Bürgerin deren Wohngrundstück in der Innenstadt von Rostock-Warnemünde.
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Vorgesetzter haftet für grob fahrlässiges Verhalten
Durch Urteil hat das Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden, dass ein Vorgesetzter grob fahrlässig handelt, wenn