Schlagwort: Gleichbehandlung
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Kündigung – mangelnde Deutschkenntnisse
Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber dürften von ihren Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
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Gleichbehandlungsgrundsatz erfasst alle Betriebe eines Unternehmens
Das Bundesarbeitsgericht ( Urteil vom 03.12.2008, 5 AZR 74/08 ) hat entschieden, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage verbietet.