Schlagwort: geringfügig
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Sachmangel: Rücktritt nur bei Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle
Der Käufer kann wegen eines Sachmangels nur dann zurücktreten, wenn der Schaden 5% des Kaufpreises überschreitet.
Der Käufer kann wegen eines Sachmangels nur dann zurücktreten, wenn der Schaden 5% des Kaufpreises überschreitet.