Schlagwort: Freiheitsstrafe

  • ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages bei Freiheitsstrafe

    Bundesarbeitsgericht hat entschieden ( 2 AZR 790/09 ), dass die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe grundsätzlich geeignet ist, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Haben die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Taten keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, kommt regelmäßig nur eine personenbedingte Kündigung in Betracht.