Schlagwort: Folgejahr

  • Verfallen von Urlaubsansprüchen

    Nach dem Bundesurlaubsgesetz galt, dass ein Mitarbeiter seinen Jahresurlaub im laufenden Jahr nehmen muss. Kann er/sie aus betrieblichen Gründen oder aus persönlichen Gründen dies nicht tun, wird der Resturlaub ins Folgejahr weitergeschrieben. Dann muss der Mitarbeiter diesen Urlaub aber bis zum 31.03 des Folgejahres nehmen, sonst verfällt er sofern im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine spätere…