Schlagwort: Finanzamt
-
Steuerstraftat und Verjährung
Regelmäßig verjähren Steuerstraftaten in zehn Jahren. Die Verjährungsfrist wird jedoch bereits dadurch unterbrochen, wenn Ermittlungen gegen den vermeintlichen Steuersünder eingeleitet werden.
-
Zugriff des Finanzamt auf elektronische Aufzeichnungen
Der Bundesfinanzhof (BFH – BFH VIII R 80/06 ) hat eine Grundsatzentscheidung zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung zugunsten des Steuerzahlers getroffen.