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  • BGH – Urteil vom 5.3.2009 – IX ZR 85/07

    BGH, Urteil vom 5.3.2009 – IX ZR 85/07 LEITSATZ a) Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist.