Schlagwort: Erlassunwürdig

  • Anwaltszulassung und Steuererlass

    Das Finanzgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass ein Anspruch auf Steuererlass besteth. Eine klagende Rechtsanwältin begehrte den Erlass der Steuerschulden aus Billigkeitsgründen zur Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens. Letzteres war erforderlich, um nicht die Anwaltszulassung zu verlieren. Die Klägerin war unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten.