Schlagwort: Einkommenssteuer

  • Hauskatze ist steuerbegünstigt

    Das Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen hat nun das Finanzgericht Düsseldorf anerkannt.

  • Häusliches Arbeitszimmer

    Nutzt ein Arbeitnehmer Räume zu beruflichen Zwecken, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zugeordnet werden können, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich uneingeschränkt als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar, so hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.