Schlagwort: eingestelltes Ermittlungsverfahren
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Arbeitgeber darf nicht nach Ermittlungsverfahren fragen
Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).