Schlagwort: Diskriminierung

  • Mobbing – Voraussetzungen für Schmerzensgeldanspruch

    Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung einer billigen Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) gem. §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 278 BGB i. V. m. §§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2 wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch ihre Erfüllungsgehilfen.

  • Kündigung – mangelnde Deutschkenntnisse

    Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber dürften von ihren Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

  • Nicht befördert? Schadenersatz!

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – Az.: 15 Sa 517/08 – hat einer Klägerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Beförderungsentscheidung diskriminiert worden zu sein, Entschädigung und Schadensersatz zugesprochen.