Schlagwort: Bundesfinanzhof

  • Vorsteuer – Vorgangsnummer genügt nicht

    Jeder Unternehmer, der Vorsteuer aus einer Rechnung geltend machen will, muß diese auf Vollständigkeit prüfen. Allzu oft läßt sich das Finanzamt Zeit bei der Vergabe einer Steuernummer. Der Unternehmer – will oder kann er nicht warten – kann dann entweder gleich wieder Insolvenz anmelden, oder der Kunde kann dem Unternehmer den Betrag nur netto auszahlen.

  • BFH erleichtert Kontrollmitteilungen

    Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 18. März 2009 ( VII R 47/07) das Bankgeheimnis weter aufgeweicht. Danach dürfen Banken den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. In Zukunft reicht schon ein Fehler in der Steuererklärung, um dem Finanzamt eine Kontenprüfung zu ermöglichen.