Schlagwort: Briefkastenfirma

  • Vorsteuer und Briefkastenfirma

    Hohe Vorsteuerrechnungen sind äußerst vorsichtig zu prüfen. Ist die Vollständigkeitsprüfung durch den die Vorsteuer geltend machenden Unternehmer erfolgreich und sogar das gesetzte Steuersignal des Rechnungssteller korrekt, so entfällt dennoch sein Anspruch auf Vorsteuer, wenn die Rechnungsstellerin nur ein Schein- oder Briefkastenfirma ist.