Schlagwort: BGH Urteil vom 28. Mai 2014 – VIII ZR 94/13
-
Sachmangel: Rücktritt nur bei Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle
Der Käufer kann wegen eines Sachmangels nur dann zurücktreten, wenn der Schaden 5% des Kaufpreises überschreitet.