Schlagwort: BGH Beschluss vom 16. Mai 2013 – I ZR 46/12
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BGH: Framing
Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ ist grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen.