Schlagwort: BGH Beschluss vom 16. Mai 2013 – I ZR 46/12

  • BGH: Framing

    Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ ist grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen.