Schlagwort: BGH 10.2.2015 – VI ZR 8/14
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Schadensersatz für psychische Beeinträchtigungen
Der Bundesgerichtshof hatte über die Haftung des Schädigers gegen über dem Geschädigten, der psychische Beeinträchtigungen erlitt, sich jedoch nicht einer Behandlung unterziehen will, zu entscheiden.