Schlagwort: Beschluss vom 17. Oktober 2013 – I ZR 51/12
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Markenrecht: Verfolgung vor Geheimhaltung
Der BGH hat in dem Vorlagebeschluss erkennen lassen, dass aus seiner Sicht das Interesse an einer effektiven Verfolgung einer Schutzrechtsverletzung den Vorrang vor dem Interesse der Bank haben sollte, die Identität des Kontoinhabers geheimzuhalten.