Schlagwort: Beschluss vom 13.02.2013 – 6 B 10035/13.OVG –
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Gaststätte – Veröffentlichung von hygienischen Mängel unzulässig
Die in einer Gaststätte festgestellten hygienischen Mängel dürfen vorläufig nicht auf einer behördlichen Internetseite veröffentlicht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.