Beschluss vom 11. Januar 2021 – 5 L 7/21 –
Hunde dürfen auch während der Coronaregeln frisiert werden
13.01.2021 | Abgelegt in: Aktuelles
Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefrisörin in einem Hundesalon ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2021 verboten. Lies mehr