Schlagwort: Beschluss vom 11. Januar 2021 – 5 L 7/21 –
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Hunde dürfen auch während der Coronaregeln frisiert werden
Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefrisörin in einem Hundesalon ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2021 verboten.