Schlagwort: Bebauung

  • gewerblicher Grundstückshandel

    Der BFH ( vorinstanzlich: FG Düsseldorf ) urteilte am 27.11.2008 – IV R 38/06, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen.