Schlagwort: Baumangel
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Kein Rückzahlungsanspruch des Werklohns bei Schwarzarbeit
Der BGH hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch
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Schadensersatz bei Baumangel
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 22.7.2010 seine Rechtsprechung zu Berechnung des Schadenersatzanspruches geändert. Die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Aufwendungen zur Beseitigung eines Baumangels kann nicht als Schadenersatz verlangt werden,