Schlagwort: Bankkunden

  • BFH erleichtert Kontrollmitteilungen

    Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 18. März 2009 ( VII R 47/07) das Bankgeheimnis weter aufgeweicht. Danach dürfen Banken den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. In Zukunft reicht schon ein Fehler in der Steuererklärung, um dem Finanzamt eine Kontenprüfung zu ermöglichen.