Schlagwort: Bankgeheimnis

  • Markenrecht: Verfolgung vor Geheimhaltung

    Der BGH hat in dem Vorlagebeschluss erkennen lassen, dass aus seiner Sicht das Interesse an einer effektiven Verfolgung einer Schutzrechtsverletzung den Vorrang vor dem Interesse der Bank haben sollte, die Identität des Kontoinhabers geheimzuhalten.

  • BFH erleichtert Kontrollmitteilungen

    Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 18. März 2009 ( VII R 47/07) das Bankgeheimnis weter aufgeweicht. Danach dürfen Banken den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. In Zukunft reicht schon ein Fehler in der Steuererklärung, um dem Finanzamt eine Kontenprüfung zu ermöglichen.