Schlagwort: Ausschluß
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Verbrauchsgüterkaufrecht auch auf branchenfremden Nebengeschäft anwendbar
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.7.2011 entschieden, dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH an einen Verbraucher grundsätzlich auch dann den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) unterliegt, wenn es sich hierbei um ein für die GmbH „branchenfremdes“ Nebengeschäft handelt.
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Nichtzahlung der Stammeinlage berechtigt zur Einziehung der Gesellschafteranteile
Wird ein Gesellschafter aus der GmbH wegen fehlender Einzahlung auf die übernommene Stammeinlage ausgeschlossen, ist zwar im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Doch eine sachliche Differenzierung zwischen den Gesellschaftern ist erlaubt.