Schlagwort: Ausbeutung

  • Lohnwucher

    Regelmäßig ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung anzunehmen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht. Maßgebend ist der Vergleich mit der tariflichen Stunden- oder Monatsvergütung ohne Zulagen und Zuschläge, wobei auch die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind.