Schlagwort: Aufwandsrückstellung

  • Neues Bilanzrecht!

    Der Bundestag hat am 27.3.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten.