Schlagwort: Aufhebung
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Beendigung einer betrieblichen Übung
Die einseitige Änderung der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken.