Schlagwort: Aufhebung

  • Beendigung einer betrieblichen Übung

    Die einseitige Änderung der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken.