Schlagwort: AG
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Kleinaktionär ( Berufskläger ) muss Schadensersatz leisten
Bekanntlich haben auch sogenannte Kleinaktionäre eines Unternehmens das Recht, Beschlüsse der Hauptversammlung gerichtlich anzufechten. Regelmäßig versuchen diese dann sich das Klagerecht abkaufen zu lassen.
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Rederecht auf Aktionärsversammlung
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) darf eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.