Schlagwort: AG

  • Kleinaktionär ( Berufskläger ) muss Schadensersatz leisten

    Bekanntlich haben auch sogenannte Kleinaktionäre eines Unternehmens das Recht, Beschlüsse der Hauptversammlung gerichtlich anzufechten. Regelmäßig versuchen diese dann sich das Klagerecht abkaufen zu lassen.

  • Rederecht auf Aktionärsversammlung

    Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) darf eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.