Schlagwort: Abmahnkosten
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Konktreter Nachweis des Schadensumfang bei Urheberrechtsverletzung
Die Abmahner verlangten die Erstattung von Abmahnkosten. Anfangs 2.380,80 EUR, dann 1.610,00 EUR, berechtigt sei aber nur die Erstattung eines Betrags von nicht mehr als 995,00 EUR.
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Schubladenverfügung und Abmahnkosten
Wer erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den erfolglosen Abgemahnten erwirkt hat, kann regelmäßig die Kosten des gerichtlichen Verfahren auf den Abgemahnten abwälzen