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ESUG – Die Voraussetzungen für die Sanierung von Unternehmen
Mit dem seit dem 1.März 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) können Unternehmen saniert werden.
Mit dem seit dem 1.März 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) können Unternehmen saniert werden.